Warenkorb

Sie haben noch keine Artikel in Ihrem Warenkorb.

Willkommen zurück!

eMail-Adresse:

Passwort vergessen?

Newsletter Anmeldung

eMail-Adresse

Neue Artikel

Leberkräuter, 125 g

19,95 EUR

incl. 19 % UST exkl.

Kundengruppe


Kundengruppe:Gast

Hersteller

Stevia
incl. 7 % UST exkl.
Art.Nr.: 238

Lieferzeit: 3-4 Tage

Im Gegensatz zu der Schweiz und vielen anderen Ländern ist Stevia in der eurpäischen Union als Lebensmittel nicht zugelassen. Über die Gründe informieren Sie sich bitte im Internet - wir dürfen dies leider nicht.

Stevia-Süßkraut (Stevia rebaudiana)

Natürlich süßen, aber keine Kalorien?
Kein Problem – mit Süßkraut, dem Süßstoff der Zukunft!

Süßkraut enthält bis zu 7 % Steviosid (Glykosid mit einer ca. 300-fachen Süßkraft von Rohrzucker) und wird
Von Dr. Clark als Süßmittel empfohlen.

Leider erteilt der wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der EU trotz unzähliger Studien noch immer keine Zulassung als Lebensmittel für Europa. Es wird vermutet, dass hier die Süßstoff- und Zuckerindustrie ihren Einfluss geltend gemacht hat, damit sich eine ähnliche Marktsituation wie in Japan ( 50 % ) nicht in Mitteleuropa wiederholt.
In unserem Shop können sie Stevia Produkte nur zur äußeren Anwendung bestellen, da Stevia in der EU kein Lebensmittel ist...
Die von uns gelieferten Stevia-Produkte sind analysiert auf Micobiologie und Zusätze von Süßstoffen.
Stevia-Produkte sind eingeschränkt verkehrsfähig.
Wir vertreiben unsere Stevia-Produkte zum kosmetischen Gebrauch oder als Anschauungsmaterial.
Stevia Blätter eignen sich auch als Badezusatz oder zur Herstellung von Gesichtsmasken ausgezeichnet.
Außerdem finden sie Verwendung als Mittel zur Zahn- und Tierpflege.
Grundsätzlich sind die Produkte universell einsetzbar, allerdings schließen wir hiermit die Haftung für die Verwendung der Stevia-Produkte aus.

Stevia - sündhaft süß und urgesund

Nebenwirkungen sind nicht bekannt.
Süßkraut geschnitten oder gemahlen (bitte angeben).



Gewicht:  1 kg ( + 25,01 EUR )
500 g ( + 15,01 EUR )
100 g